Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg
Stamm Franziskus Dortmund-Scharnhorst

Stamm

Chronik der Aktionen des Pfadfinderfördervereins

 

08.10.2003 Gründung des Vereins

11.2003 Gemeinde-Weihnachtsmarkt: Verkauf von gebrannten Mandeln und Gebasteltem

12.2003 Gemeinde-Adventskalender

01.04.2001 Erste Mitgliederversammlung

02.05.2004 Erster Kaffeedienst nach dem Gottesdienst

05.2004 Pfingstlager-Küche (Utopia; Hollager Mühle)

17.09.2004 Gemeinsames Grillen von Förderverein und Leiterrunde

05.2005 Pfingstlager-Küche (Mittelalter; Siddinghausen)

04.06.2005 Gemeindefest: Förderverein-Mannschaft beim Lebendkicker

27.11.2005 Gemeinde-Weihnachtsmarkt: Fotoaktion mit Schneemann und Tannenbaum

06.2006 Pfingstlager-Küche (Olympia, Melle bei Osnabrück)

05.2007 Pfingstlager-Küche (Piraten; Melle Buer Meesdorf)

30.11.2007 Mitbring-Treffen für Mitglieder im Clubraum

05.2008 Pfingstlager-Küche

05.2009 Pfingstlager-Küche (Gallier; Siddinghausen)

28.06.2009 Logopräsentation (neues Logo) des Fördervereins im Gottesdienst

29.08.2009 Ehemaligen-Party im Paradiso

05.09.2009 Gemeindefest: Döner-Stand und Sing-Aktion am Lagerfeuer

05.2010 Pfingstlager-Küche (Hanse, Hollager Mühle)

04.02.2011 Erster Stammtisch

06.2011 Pfingstlager-Küche (Götter im Olymp; Vreden)
 

Der Förderverein übernimmt den Kaffedienst nach dem Gottesdienst

und wirbt dabei für neue Mitglieder

Der Förderverein nimmt an unterschiedlichen Aktionen in der Gemeinde teil, und versucht auf diese Weise neue Mitglieder zur Unterstützung der Pfadfinder im Stamm Franziskus Dortmund-Scharnhorst zu gewinnen. Auf dieser Seite findest Du ein paar Eindrücke vom Kaffeausschank nach dem Gottestdienst im Foyer der Franziskus Gemeinde.

Satzung des Pfadfinderfördervereins

der DPSG St. Franziskus Dortmund-Scharnhorst

 
§1 Name, Sitz und Zweck des Vereins
 
  1. Der Verein führt den Namen „Pfadfinderförderverein“. Sitz des Vereins ist Dortmund und der Verein ist beim Amtsgericht Dortmund eingetragen
  2. Der Pfadfinderförderverein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  3. Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe und hier konkret die inhaltliche und wirtschaftliche Absicherung und Förderung der Arbeit und der Aktivitäten der DPSG St. Franziskus Dortmund Scharnhorst.
  4. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Förderung der Ausbildung der Leiterinnen und Leiter der Leiterrunde der DPSG St. Franziskus Dortmund Scharnhorst und durch die Unterhaltung der Stammesaktivitäten sowie die Verwaltung und Bereitstellung von Materialien zur Durchführung der Arbeit der DPSG St. Franziskus Dortmund Scharnhorst.
  5. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
 
§2 Vereinsmittel
 
  1. Der Verein finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und sonstige Zuwendungen.
  2. Den Mitgliedsbeitrag regelt eine gesonderte Beitragsordnung. Über die Beitragshöhe entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
  3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  5. Die Kasse wird jährlich von zwei gewählten Kassenprüfern geprüft und der Bericht der Kassenprüfer der Mitgliederversammlung sowie der Leiterrunde der DPSG St. Franziskus Dortmund Scharnhorst vorgelegt. Ein Kassenprüfer wird aus der Mitgliederversammlung des Pfadfinderfördervereins gewählt, der zweite wird aus der Leiterrunde der DPSG St. Franziskus Dortmund Scharnhorst gewählt.
 
§3 Mitgliedschaft
 
  1. Mitglied des Vereins kann jeder werden, der bereit ist, sich für den Vereinszweck im Sinne des § 1 einzusetzen und der schriftlich vor dem Vorstand seinen Beitritt erklärt. Mit Zustimmung des Vorstandes wird der Beitritt gültig.
  2. Jedes Mitglied kann jederzeit schriftlich gegenüber dem Vorstand seinen Austritt aus dem Verein erklären. Der Beitrag für das laufende Kalenderjahr wird einbehalten.
  3. Ein Mitglied kann nur aus schwerwiegendem Grund aus dem Verein ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand nach Anhörung aller Betroffenen.
  4. Ein ausscheidendes Mitglied hat keinen Anteil am Vereinsvermögen.
 
§4 Mitgliederversammlung
 
  1. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt.
  2. Die Einberufung erfolgt schriftlich mindestens 4 Wochen vor dem Termin.
  3. Eine ordnungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse der Mitgliederversammlung müssen in einem Protokoll festgehalten werden.
  4. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Versammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
  5. Vorschläge zur Änderung der Satzung bedürfen einer zwei Drittel Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Darüber hinaus bedürfen Änderungen der Satzung eines Beschlusses der Leiterrunde der DPSG St. Franziskus und der Mitgliedsversammlung des Pfadfinderfördervereins mit je zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Bei unterschiedlichen Änderungsvorschlägen muss ein Konsensvorschlag erarbeitet werden.
  6. Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder und in Abstimmung mit der Leiterrunde der DPSG St. Franziskus Dortmund Scharnhorst beschlossen werden.
  7. Die Mitgliederversammlung beschließt über:
     
    1. Die Wahl der beiden Vorstandsmitglieder und eines Kassenprüfers.
    2. Den Rechenschaftsbericht des Vorstandes, die geprüfte Jahresrechnung sowie die Entlastung des Vorstandes.
    3. Den Einspruch eines Mitgliedes gegen seinen Ausschluss.
 
§5 Der Vorstand
 
  1. Der Vorstand setzt sich zusammen aus einem ersten Vorsitzenden, einem zweiten Vorsitzenden, einem Geschäftsführer und einem stellvertretenden Geschäftsführer.
  2. Der Vorstand des Vereins führt die Geschäfte des Vereins und entscheidet über die Finanzen des Vereins.
  3. Gerichtlich und außergerichtlich vertreten wird der Pfadfinderförderverein durch den ersten und den zweiten Vorsitzenden
  4. Der Vorstand besteht aus
    1. einem Vorstandsmitglied der DPSG St. Franziskus Dortmund Scharnhorst, gewählt von der Leiterrunde der DPSG St. Franziskus Dortmund Scharnhorst
    2. einem aktiven Mitglied der Leiterrunde der DPSG St. Franziskus Dortmund Scharnhorst, gewählt von der Leiterrunde der DPSG St. Franziskus Dortmund Scharnhorst
    3. zwei gewählten Mitgliedern des Pfadfinderfördervereins.
  5. Für Ausgaben im Innenverhältnis des Vereins über 500 Euro ist ein Beschluss der Leiterrunde der DPSG St. Franziskus Dortmund Scharnhorst Voraussetzung.
 
§6
 
Der Pfadfinderförderverein und seine Mitglieder nehmen keinen Einfluss auf die inhaltliche Arbeit der Leiterrunde und des Stammes.
 
§7 Material
 
  1. Das Material welches der Verein anschafft und/ oder verwaltet ist ausschließlich für Aktivitäten und Aktionen der DPSG St. Franziskus Dortmund Scharnhorst und deren Gruppen bestimmt.
  2. Fremdnutzungen oder Nutzungen, die dem §7 Abs. (1) entgegenstehen bedürfen eines Beschlusses der Leiterrunde der DPSG St. Franziskus Dortmund Scharnhorst.
  3. Bei Auflösung des Vereins fällt das gesamte Material an die DPSG St. Franziskus Dortmund Scharnhorst, bzw. für den Fall der Auflösung der DPSG St. Franziskus Dortmund Scharnhorst an die Franziskusgemeinde Dortmund Scharnhorst, die es unmittelbar und ausschließlich für Aktivitäten der Jugendförderung und der Jugendarbeit zu verwenden hat.
  4. Wartung und Pflege der Materialien ist Aufgabe der Leiterrunde der DPSG St. Franziskus Dortmund Scharnhorst.
 
§8 Auflösung des Vereins
 
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die DPSG St. Franziskus Dortmund Scharnhorst, bzw. für den Fall der Auflösung der DPSG St. Franziskus Dortmund Scharnhorst an die Franziskusgemeinde Dortmund Scharnhorst, die es unmittelbar und ausschließlich für Aktivitäten der Jugendförderung und der Jugendarbeit zu verwenden hat.
 
 
Dortmund, 08. Oktober 2003